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Der immaterielle Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist der entscheidende Hebel zur privatrechtlichen Durchsetzung des Datenschutzrechts. Wann ein immaterieller Schaden dem Grunde nach vorliegt und in welcher Höhe der Schädiger Schadensersatz zu leisten hat, ist nach wie vor höchst umstritten. Zur Beantwortung dieser Frage legt die Autorin den "immateriellen Schaden" anhand der Auslegungsmethoden des Unionsrechts aus. Darüber hinaus ...

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